NEUBEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKEN
IM RAHMEN DER GRUNDSTEUERREFORM 2022
Im Rahmen der Grundsteuerreform bewerten die deutschen Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 muss das Formular „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Aufgrund der kurzen Frist zur Ermittlung der neuen Grundsteuermessbeträge für relativ viele Grundstücke (allein 1,5 Mio. in Thüringen und bundesweit knapp 36 Mio.), bitten wir alle an unserer Unterstützung interessierten Grundstücksbesitzer, uns bereits jetzt ihr Mandat zur Neubewertung von Grundstücken zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen. Für jedes Grundstück ist eine eigene Steuererklärung zu erstellen. Auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, fallen unter diese Regelung.
In Thüringen erhalten Grundbesitzer ein Informationsschreiben der Kommune, in dem sie aufgefordert werden, eine Steuererklärung für ihren Grundbesitz zu erstellen. Die einzelnen Bundesländer wenden verschiedene Modelle zur Neubewertung von Grundstücken an. Thüringen, sowie 10 weitere Bundesländer wenden das Bundesmodell an. Je nachdem, wie das Grundstück bebaut ist, gibt es verschiedene Bewertungsverfahren. Die Wertermittlung von unbebauten Grundstücken ergibt sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnstücke und Wohneigentum kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und Teileigentum findet das Sachwertverfahren Anwendung.
PARAMETER FÜR DIE BEWERTUNGSVERFAHREN
ZUR NEUBEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKEN
Wo sind die benötigten Informationen
zu Ihrem Grundbesitz zu finden?
Die benötigten Infos für die Neubewertung von Grundstücken, wie z.B. die Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche, Grundstücksfläche finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug, in der Flurkarte, im Kaufvertrag, im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuerbescheid. Lassen Sie uns diese Dokumente gern zukommen.

Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes werden folgende Angaben benötigt:
Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land -und Forstwirtschaft
Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
Eigentumsverhältnisse
Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
Fläche des Grundstücks
ggf.Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
Mieteigentumsanteil
Nutzungsart
mehrere Gemeinden (ja / nein)
Baudenkmal (ja / nein)
ggf. Abbruchverpflichtung
BERECHNUNG DER GRUNDSTEUER
Vorteilspakete Grundsteuerreform
Wir haben Ihnen im Zuge der Grundsteuerreform zwei Produktpakete geschnürt, die wir Ihnen zu folgenden Vorteilspreisen anbieten können:
BASIC (ab 399 € netto bzw. 474,81 € brutto) *
PREMIUM (ab 559 € netto bzw. 665,21 € brutto) *
* Für das Basispaket berechnen wir 1 Promille vom Grundstückswert, die genannten Preise sind Mindestpreise; bei Buchung des Basispakets erfolgt die Abrechnung (ab 474,80 € brutto) an Sie direkt durch STB Göllner, bei Buchung des Premiumpakets erfolgt die Abrechnung (ab 357,00 € brutto) an Sie direkt durch STB Göllner und der Restbetrag (ab 308,21 € brutto) wird Ihnen direkt von der iisy GmbH in Rechnung gestellt; für die authentifizierte Übermittlung an das Finanzamt fallen ggf. zusätzliche Gebühren in Höhe von 17,85 € brutto pro Übermittlung an; für Rückfragen des Finanzamts und eventuelle Rechtsbehelfsverfahren fallen eventuell zusätzliche Aufwände an, die nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet werden; bei digitaler Zusammenarbeit und gemeinschaftlicher Datenerfassung sind bis zu 20% Preisnachlass möglich.
Wenn wir Sie unterstützen dürfen, füllen Sie bitte folgenden Online-Fragebogen aus
und senden diesen ab:
Warum ist die Neubewertung
von Grundstücken erforderlich?
Der Wert von Grundstücken wurde bisher auf Basis des Einheitswertes berechnet. Diese sind jedoch veraltet und verstoßen gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot, da laut dieser Berechnungsmethode unterschiedliche Grundsteuern für gleichartige Grundstücke ermittelt wurden. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und damit die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Das Ziel der Grundsteuerreform ist die gleiche Besteuerung von Grundstücken gleicher Lage und gleicher Größe.

Die Neubewertung Ihrer Grundstücke
in den besten Händen!
Unsere Steuerberater freuen sich darauf, Sie bei der Abgabe Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu unterstützen. Mit uns haben Sie Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist.